Durch den neuerlichen Leistungskatalog, welcher durch die gesetzlichen Krankenkassen herausgebracht wurde, sind viele Behandlungen für den Patienten nicht mehr kostenfrei. Selbst notwendige Behandlungen müssen von den Versicherten zu einem hohen Prozentsatz mitgetragen werden. Gerade in der Vorsorge wird dies immer wieder deutlich, da diese jedem Haushalt finanziell zu schaffen macht.

Zahnzusatzversicherung und ihre Vorteile

Wer entweder die Kosten beim Zahnarzt auf die Dauer nicht tragen kann, oder will, der sollte sich schnellstmöglich eine Zahnzusatzversicherung zulegen. Durch eine solche Versicherung kann der doch sehr starre Leistungskatalog umgangen werden und die Rechnungen vom Zahnarzt an seine Patienten fallen wesentlich geringer aus.

Das Positivste an der Zahnzusatzversicherung ist, dass jeder sie individuell für sich zusammenstellen kann. Jede dieser Versicherungen kommt in Bausteinen, die man entweder dazubuchen, oder abbuchen kann. Jeder Mensch hat andere Bedürfnisse und so ist es auch mit den Beißerchen. Es gibt Bausteine für die Prophylaxe, für den Zahnersatz und auch für den Zahnerhalt. So kann man beim Zahnerhalt bis zu 95 % und bei der Prophylaxe immerhin 60 % einsparen. Möchte man dann lieber nur den Zahnerhalt gesichert haben und nicht die Prophylaxe, kann man dies der Versicherung mitteilen. Man sollte die Versicherung jedoch so früh wie möglich abschließen, denn sowohl das Alter, als auch der Zustand der Zähne kann dafür sorgen, dass man risikoreicher eingestuft wird, um dies zu verhindern, sollte man sich zu dem Zeitpunkt versichern lassen, wo die Zähne noch in Ordnung sind.

Viele Haushalte können eine größere finanzielle Belastung schlecht auf einmal stemmen, gerade da setzt die Zahnersatzkasse ein. Kleine Beiträge für die Versicherung, die man monatlich, vierteljährlich, oder halbjährlich zahlt, sind da wesentlich einfacher zu verkraften.

Wichtiges zur Zahnzusatzversicherung

Jeder muss sich darüber bewusst sein, dass wenn eine solche Versicherung abgeschlossen wird, diese durchaus mit einer Art Wartezeit verbunden sein kann. Erst wenn genau diese Frist abgelaufen ist, kann auch mit der Kostenübernahme gerechnet werden. Auch können Versicherungen mit den Jahren ihre Prozente erhöhen, so dass man erst später die volle Kostenübernahme erreicht.

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